Leistungsspektrum - Praxis für Logopädie Petra van Kück in Olpe

Logopädie Petra van Kück
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Das Leistungspektrum meiner Praxis umfasst die
Behandlung von Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern (ab 4 Jahren)

zum Beispiel bei:

Organischen und funktionellen Stimmstörungen (Dysphonien) der Sing- und Sprechstimme jeglicher Art z.B.: funktionelle, organische, psychogene Stimmstörungen mit rauen, heiseren Stimmklang, Stimmversagen, Räusperzwang, etc.

Neurogenen und funktionellen Schluckstörungen (Dysphagien)

Myofunktionelle Therapie z.B. bei fehlerhafter Zungenlage, fehlerhaftem Schluckmuster
häufig mit einer "s/sch" Fehlbildung ("lispeln") und/oder kieferorthopädischen (KFO)
Behandlung verbunden

Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen (AVWS) durch Beeinträchtigungen zentraler Prozesse des Hörens bei intaktem Gehör. Sie bzw ihr Kind können selbst leise Töne und Geräusche ganz normal hören, jedoch das Gehörte und so auch die Sprache nicht korrekt verarbeiten, wahrnehmen bzw. merken (verkürzte Merkspanne, Vertauschung von Buchstaben innerhalb der Schriftsprache, häufig fehlende Endungen).

Redeflußstörungen z.B.: Stottern (Wiederholung von Lauten, Worten) Poltern (überhastete, "poltrige" Sprechweise)

Störungen der Sprechplanung (Apraxie) oder der -ausführung (Dysarthrie, DAP)
kann evt. mit einer Aphasie verbunden sein z.B. in Folge eines Schlaganfalls

Globale Aphasien und Restaphasien: Störungen der Sprache nach einem Schlaganfall (Apoplex)
z.B.:
- innerhalb der Wortfindung
- Verwechslung von Wörtern
- und / oder Lautverdrehungen (Paraphasien)
- Wortneuschöpfungen (Neogolismen),
- Sprachverständnisstörungen

Lautfehlbildungen (Dyslalien) ihr Kind vertauscht einzelne Buchstaben, sagt z.B. "t" statt "k"  ("Tamm" statt "Kamm"), lispelt oder spricht verwaschen.

Satzbau-, Grammatikerwerbsstörungen (Dysgrammatismus)
unter Berücksichtigung der Sprachentwicklung (z.B.: ihr Kind sagt: "Ich dran bin" statt " "Ich bin dran", oder "läufte, gelauft" statt "gelaufen")


WICHTIG:

Vor Inanspruchnahme einer logopädischen Leistung, hierzu zählt auch die Befundung bzw. das Erstgespräch, ist es notwenig, einen Arzt bzw. Facharzt (z.B. Ihren Kinderarzt, HNO-Arzt, KFO-Arzt, Neurologe) zu konsultieren, um den logopädischen Bedarf abzuklären.

Bei Bedarf erhalten sie von diesem eine Heilmittelverordnung (gesetzlich Versicherte) oder ein Rezept (Privatversicherte).  

Die Behandlungskosten werden bei gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen vollständig von der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Ab 18 Jahren muss ein Eigenanteil in Höhe von 10 % des Kassensatzes von dem gesetzlich Versicherten selbst getragen werden.

Privatpatienten (Erwachsene, Jugendliche und Kinder) werden mit dem jeweils gültigen Beihilfesatz für logopädische Leistungen des Landes NRWs berechnet.

In der ersten Therapiestunde / Befundaufnahme erfolgt in meiner Praxis eine Patientenanamnese und logopädische Diagnostik, um Ihnen/Ihrem Kind oder Angehörigen in den darauf folgenden Behandlungsstunden eine individuelle und sachgerechte Therapie zukommen zu lassen. (Eine Behandlungsstunde umfasst i.R. 45 min).



Öffnungszeiten:
Montag-Donnerstag
vormittags :     08:15 - 12:30 Uhr
nachmittags:   13:00 - 17:30 Uhr
Telefon:            02761 - 833288
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